Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragsgeber und dem Auftragsnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
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1.2 Die Firma Mascha Foto n Design erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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1.3 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das abweichen der Schriftformfordernis und sind auch nur dann gültig wenn diese ausdrücklich und schriftlich vom Auftragnehmer anerkannt werden.
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1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen nicht.
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1.5 Angebote, Preislisten, Prospekte und sonstige Drucksachen sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen werden erst nach einer schriftlichen Bestätigung von der Firma Mascha Foto n Design gültig.

2.  Vertragsabschluss

2.1 Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Firma Mascha Foto n Design bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Firma Mascha Foto n Design sind freibleibend und unverbindlich.
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2.2 Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er ab dessen Zeitpunkt bei der Firma Mascha Foto n Design gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Firma Mascha Foto n Design zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Firma Mascha Foto n Design zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrags), dass sie den Auftrag annimmt.
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2.3 Nimmt der Kunde mittels unserer Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistung selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Diensleistungen abzurechnen.
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2.4 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens, des Pressegesetzes und des Urheberrechtes einzuhalten.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwichlung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
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3.2 Alle Leistungen der Firma Mascha Foto n Design (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen zwei Wochen anzunehmen, abzulehnen oder die gewüschten Änderungen bekannt zu geben. Bei nicht rechzeitiger Antwort gelten diese vom Kunden als genehmigt und dürfen in Rechnung gestellt werden.
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3.3 Korrekturabzüge bei Druckartikeln wie z.B. Visitenkarten, Drucksorten, Kuverts, Folder, Flyer,… werden dem Auftragnehmer nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt.
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3.4 Mit der Freigabe des Auftragsgegenstands übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Bei übersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern und Inhalten, trägt der Auftraggeber nach Freigabe die volle Haftung.
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3.5 Der Kunde wird die Firma Mascha Foto n Design unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Firma Mascha Foto n Design wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
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3.6 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Firma Mascha Foto n Design haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Firma Mascha Foto n Design wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
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3.7 Der Kunde allein ist für die Inhalte seiner Grafiken (Broschüre, Folder…) verantwortlich und versichert, dass weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.
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3.8 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
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3.9 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
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3.10 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

4. Durchführung der vertraglichen Leistung

4.1 Der Auftraggeber teilt der Firma Mascha Foto n Design seine Vorstellungen, die von ihm beabsichtigte Aussage und die von der Grafik anzusprechende Zielgruppen mit. Die Firma Mascha Foto n Design unterstützt den Auftraggeber hierbei angemessen.
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4.2 Auf der Grundlage der von dem Auftraggeber mitgeteilten Vorgaben für die Grafik, entwickelt die Firma Mascha Foto n Design einen oder mehrere Vorentwürfe und legt diese dem Auftraggeber vor.
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4.3 Der Auftraggeber teilt der Firma Mascha Foto n Design innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage der Vorentwürfe mit, ob er einen Entwurf ausgewählt hat, auf dessen Grundlage die Grafik weiterentwickelt werden soll oder ob die vorgelegten Entwürfe von ihm abgelehnt werden. Der Auftraggeber teilt weiterhin mit, ob der Vorentwurf uneingeschränkt übernommen werden soll oder ob er Änderungen und Abwandlungen wünscht.
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4.4  Lehnt der Auftraggeber die vorgelegten Entwürfe ab, so kann er nach seiner Wahl den Vertrag kündigen oder der Firma Mascha Foto n Design unter Angabe der Beanstandungsgründe auffordern, einen erneuten Vorentwurf anzufertigen. Eine erneute Ablehnung des Vorentwurfs gilt als Kündigung des Vertrages. Im Falle der Kündigung des Vertrages ist die Firma Mascha Foto n Design berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% der vertraglich vereinbarten Vergütung zu fordern oder eben in diesem Sinne die vereinbarte Anzahlung zu behalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Vergütung infolge von ersparten Aufwendungen geringer zu berechnen ist. Eine Nutzung der bis dahin von der Firma Mascha Foto n Design erbrachten Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
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4.5 Wählt der Auftraggeber einen Vorentwurf aus, entwickelt die Firma Mascha Foto n Design unter Berücksichtigung der mitgeteilten Änderungs- und Abwandlungswünsche einen Feinentwurf, aus dem die endgültig zu erstellende Grafik unmittelbar und abschließend hervorgeht. Der Feinentwurf wird dem Auftraggeber zum Zwecke der Abnahme vorgelegt. Die Abnahme des Feinentwurfs darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für alle Design- und Layoutleistungen.
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4.6 Nach der Abnahme des Feinentwurfs stellt die Firma Mascha Foto n Design die Grafik fertig und übergibt es dem Auftraggeber in einem für die digitale Nutzung geeigneten Format und wenn nötig auch als fertige Druckdatei.
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4.7 Die Firma Mascha Foto n Design ist nach Fertigstellung des Feinentwurfs berechtig die volle Leistung zu berechnen. Kommt es zu nachträglichen Änderungen am Feinentwurf, wird ein Aufschlag auf Stundenbasis, mit einem Stundensatz von 60€ verrechnet.

5. Abnahme der vertraglichen Leistung

5.1 Der Auftraggeber nimmt die vorgelegten Entwürfe und die fertige Grafik ab. Für die Abnahme genügt die Gegenzeichnung der vorgelegten Entwürfe oder die Erklärung der Abnahme in Textform. Mit der Abnahme werden die jeweiligen Entwürfe als vertragsgemäß und als für die weiteren Entwicklungsarbeiten verbindlich anerkannt.
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5.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der entwickelten Leistungen erklärt, sofern der Abnahme nicht wesentliche Mängel entgegenstehen. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Entwürfe oder die Grafik für seine geschäftliche Kommunikation nutzt.
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5.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit für alle Design- und Layoutleistungen.
5.4 Der Auftraggeber erhält die Dateien in hochauflösender Druckqualität (PDF) und/oder für Web optimiert (JPEG, PNG).
5.5  Das Unternehmen Mascha Foto n Design ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach der Abnahme der Grafik nicht verpflichtet die Daten weiter aufzubewaren.

6. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

6.1 Die Firma ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
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6.2 Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
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6.3 Die Firma Mascha Foto n Design wird Besorgungsgehilfen sorfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
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6.4 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

7. Termine

7.1 Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Firma Mascha Foto n Design bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehende Rechte, wenn er der Firma Mascha Foto n Design eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Firma.
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7.2 Nach furchtlosen Ablauf der Nachfrist kann der Kunde von Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Mascha Foto n Design.
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7.3 Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Firma Mascha Foto n Design – entbinden die Firma Mascha Foto n Design jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

8. Rücktritt vom Vertrag

8.1 Die Firma Mascha Foto n Design ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma Mascha Foto n Design weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma Mascha Foto n Design eine taugliche Sicherheit leistet..

8.2 Der Kunde ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn

  • der Vorentwurf/Erstentwurf der Grafik nicht zufriedenstellend ist. Siehe Punkt 4.4
  • die Firma Mascha Foto n Design die vereinbarte Nachfrist nicht einhält. Siehe Punkt 7.2.

8.3 Im Falle der Kündigung des Vertrages ist die Firma Mascha Foto n Design berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% der vertraglich vereinbarten Vergütung zu fordern oder eben in diesem Sinne die vorher vereinbarte Anzahlung zu behalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Vergütung infolge von ersparten Aufwendungen geringer zu berechnen ist. Eine Nutzung der bis dahin von der Firma Mascha Foto n Design erbrachten Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. 

8.4 Der Fotograf ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Model unpassend oder mit einem nicht gepflegten Erscheinungsbild (fettige Haare, akloholisiert,…) erscheint. Das Model ist dann verpflichtet das Mietstudio zu bezahlen.


9. Datenschutz / Datensicherheit

9.1 Die Firma Mascha Foto n Design informiert den Kunden hiermit, dass seine persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert werden.
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9.2 Alle Daten sind während des Auftragsarbeit vertraulich zu verwenden und werden nicht an unbefugte weitergegeben.
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9.3 Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Mascha Foto n Design die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kredit- kartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke unterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

10. Referenz

10.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das von ihm entwickelte Produkt für eigene Referenzzwecke zu benutzen und das Produkt für diesen Zweck in Print- und Onlinemedien zu veröffentlichen.
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10.2 Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche.

11. Honorar

11.1 Die Firma Mascha Foto n Design ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands eine Anzahlung zu verlangen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Rest-Honoraranspruch der Firma Mascha Foto n Design für jede einzelnde Leistung, sobald diese erbracht wurde.
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11.2 Alle Leistungen der Firma Mascha Foto n Design, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Firma Mascha Foto n Design erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
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11.3 Kostenvoranschläge der Firma Mascha Foto n Design sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Firma Mascha Foto n Design schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die Firma Mascha Foto n Design den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
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11.4 Für alle Arbeiten der Firma Mascha Foto n Design , die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Firma Mascha Foto n Design eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Firma Mascha Foto n Design zurückzustellen.
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11.5 Durch das Kleinunternehmer Gesetz gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet.
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11.6 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
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11.7 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
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11.8 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
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11.9 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
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11.10 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

12. Zahlung

12.1 Die Rechnungen der Firma Mascha Foto n Design werden ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen vier Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 14% als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Mascha Foto n Design.
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12.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zwecksentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
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12.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Firma Mascha Foto n Design sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossene Verträge, erbrachten Leistungen und Teilzahlungen sofort fällig stellen und die weiterarbeiten an allen noch nicht vollständig ausbezahlten Projekten/Verträgen vorerst, bis zur Zahlung, wegen berechtigten Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden, einstellen.
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12.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma Mascha Foto n Design aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Firma Mascha Foto n Design schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

13. Präsentationen

13.1 Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Firma Mascha Foto n Design ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Firma e-design für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
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13.2 Erhält die Firma e-design nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Firma Mascha Foto n Design, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Firm aMascha Foto n Design; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Firma Mascha Foto n Design zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Firma Mascha Foto n Design nichtzulässig.
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13.3 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
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13.4 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Firma Mascha Foto n Design gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Firma Mascha Foto n Design berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig und für andere Kunden zu verwenden.

14. Eigentumsrecht und Urheberschutz

14.1 Alle Leistungen der Firma Mascha Foto n Design einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Firma Mascha Foto n Design und können von der Firma Mascha Foto n Design jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Wenn nicht anderes angegeben erwirbt der Kunde durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Firma Mascha Foto n Design darf der Kunde die Leistungen der Firma Mascha Foto n Design nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Firmenvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Firma Mascha Foto n Design setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Firma Mascha Foto n Design dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
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14.2 Änderungen von Leistungen der Firma Mascha Foto n Design, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Mascha Foto n Design und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
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14.3 Für die Nutzung von Leistungen der Firma Mascha Foto n Design, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Firma Mascha Foto n Design erforderlich. Dafür steht der Firma Mascha Foto n Design und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
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14.4 Für die Nutzung von Leistungen der Firma Mascha Foto n Design bzw. von Werbemitteln, für die die Firma Mascha Foto n Design konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Firmenvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Firma Mascha Foto n Design notwendig.
Fotografie – Die Firma Mascha Foto n Design wird gebucht
14.6 Das Eigentumsrecht an den Fotos steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
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14.7 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der Fotografie stehen der Firma Mascha Foto n Design zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
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14.8 Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Vertragspartner bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyright- vermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Foto und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) Mascha Foto n Desgin; Wien und, sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
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14.9 Jede Veränderung der Fotografie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma Mascha Foto n Design. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen be- kannten Vertragszweck erforderlich ist.
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14.10 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 14.8 oben) erfolgt.
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14.11 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.
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14.12 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen, Bekleidungen, Hintergründe etc. (Logos, Schriften etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Firma Mascha Foto n Design haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Firma Mascha Foto n Design wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
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14.13 Lehnt der Kunde die vorgelegten Fotos ab, ist die Firma Mascha Foto n Design berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% der vertraglich vereinbarten Vergütung zu fordern oder eben in diesem Sinne die vereinbarte Anzahlung zu behalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Vergütung infolge von ersparten Aufwendungen geringer zu berechnen ist. Eine Nutzung der bis dahin von der Firma Mascha Foto n Design erbrachten Leistungsergebnisse durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
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14.14 Wird für den Auftrag Leih-Equipment benötigt, übernimmt der darüber vorher informierte Kunde den vollen Betrag des Leih-Equipment. Durch den Kunden entstandene Schäden an dem Equipment sind vom Kunden zu begleichen.
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14.15 Der Kunde erhält die Fotos als die vorher vereinarten Datein (JPEG Web oder Druck…) und über einen Link zum Downloaden.
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14.16 Der Kunde stimmt mit überweisung der Anzahlung allen im Konstenvoranschlag stehenden Punkten (Nutzungsrechte, End-Dateien, Shooting Dauer, Anzahlung, AGBs, Preis, Leih-Equipment…) zu. Sollte bei einem Auftrag keine Anzahlung vereinbart sein, so stimmt der Kunde mit annehmen des Auftrags allen Punkten im Kostenvoanschlag zu.
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14.17 Wenn keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden, so gelten immer, auch wenn nicht darauf hingewiesen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Mascha Foto n Design.
Fotografie – Die Firma Mascha Foto n Design bezahlt das Model
14.12 Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine sogenannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich unwiederruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen einverstanden. Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen.
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14.13 Der Fotograf ist berechtigt die Fotoaufnahmen, unverändert und verändert, zu veröffentlichen, insbesondere für YouTube, für Referenzen und Social Media Platformen. Die Fotoaufnahmen dürfen für Photoshop Tutorials, Making ofs und sonstiges in YouTube gezeigt und auf diversen Webseiten und Social Media Communitys geteilt werden. Making of Aufnahmen (Video aufnahmen des geschehen am Fotoset) dürfen auf YouTube gezeigt und auf diversen Webseiten und Social Media Communitys geteilt werden.
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14.14 Der Fotograf ist berechtigt die Fotoaufnahmen auf Social Media Communitys zu posten. Die Fotoaufnahmen dürfen von anderen kommentiert, gelikt und geteilt werden. Das Markieren auf den Fotos des Models wird nur durch genehmigung des Models erzielt.
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14.15 Der Verkauf oder die Verwendung der angefertigten Fotoaufnahmen an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
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14.16 Eine veröffentlichung durch das Model (für Referenzzwecke) der angefertigten Fotoaufnahmen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen und muss mit Kennzeichnung (siehe Punkt 14.8) betitelt sein.
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14.17 Der Fotograf ist berechtigt die Fotoaufnahmen in jeder Art zu verändern.
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14.18 Jede Veränderung der Fotografie, welche nicht vom Fotografen selbst ist, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma Mascha Foto n Design.
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14.19 Den Verkauf der angefertigten Fotoaufnahmen durch den Fotografen ist genehmigt. Das Model erklärt sich bereit, die gesamten Nutzungsrechte der Fotoaufnahmen abzugeben und sie zum Verkauf frei zu geben. Der Fotograf ist berechtigt die Fotoaufnahmen an Dritte weiter zu verkaufen.

15. Kennzeichnung

15.1 Die Firma Mascha Foto n Design ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Firma Mascha Foto n Design und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
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15.2 Die Firma Mascha Foto n Design ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
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15.3 Die Firma Mascha Foto n Design behält sich das Recht vor, dass von ihm entwickelte Produkt für eigene Referenzzwecke zu benutzen und das Produkt für diesen Zweck in Print- und Onlinemedien – mit Namen, Firmenlogo und Link zu deren Webseite – zu veröffentlichen.
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15.4 Das Markieren, in Sozial Media Communitys, auf den Fotos von Models, wird für jedes einzelne Foto nur durch genehmigung des Models erzielt und geschieht auf Anfrage des Models.
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15.5 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
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15.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

16. Gewährleistung und Schadenersatz

16.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Firma Mascha Foto n Design schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Firma Mascha Foto n Design zu.
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16.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Firma Mascha Foto n Design alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Firma ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Firma Mascha Foto n Design mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
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16.3 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Firma Mascha Foto n Design ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
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16.4 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Mascha Foto n Design beruhen.
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16.5 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
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16.6 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
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16.7 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
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16.8 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
16.9 Nach Freigabe des Kunden haftet die Firma Mascha Foto n Design nicht für inhaltliche Mängel.
16.10 Textliche in inhaltliche Fehler sind vom Kunden selbst zu lesen und zu korrigieren. Die Firma Mascha Foto n Design haftet nach Freigabe des Kunden nicht für textliche und/oder inhaltliche Fehler, auch wenn Texte oder Inhalte verändert wurden. Der Kunde verpflichtet sich die Texte selbst zu korrigieren. Die Firma Mascha Foto n Design erbittet um die Freigabe der Texte und Inhalte ohne auf deren Veränderung hinzuweisen.

17. Haftung

17.1 Die Firma Mascha Foto n Design wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Firma Mascha Foto n Design für Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Firma Mascha Foto n Design ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Firma Mascha Foto n Design nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
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17.2 Die Firma Mascha Foto n Design haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
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17.3 Die Firma Mascha Foto n Design haftet nicht für Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung. Die Firma Mascha Foto n Design übernimmt ferner keine Haftung für Leistungen oder Verfügbarkeiten, bei denen sich Die Firma Mascha Foto n Design Drittanbietern bedient.
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17.4 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt; für Dritte haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
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17.5 Der Fotograf haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung durch Dritte (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal). Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
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17.6 Bei Beschädigung der Requisiten oder dem Kamera Equitment haftet derjenige, welcher dies verursacht hat.
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17.7 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

18. Anzuwendendes Recht

18.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Mascha Foto n Design ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

19. Erfüllungsort

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Mascha Foto n Design
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19.2 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Firma Mascha Foto n Design und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Mascha Foto n Design örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

Es gilt österreichisches Recht!
Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB sind jederzeit möglich, wobei der Kunde jedoch im Vorfeld informiert wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Letzte Aktualisierung: 31.10.2018